Tempelhofer Mariendorfer Zeitung, 25. Oktober 1921
Gerichtssaal
Ein Mariendorfer Weltverbesserer zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt
Der Begründer der anarcho-kommunistischen Gemeinschaft, die sich in der Kurfürstenstraße 24 zu Mariendorf ein Unterkommen gesucht hatte und deren Treiben auf dem Spreenhagener Gelände, wo sich die Anhänger dieser seltsamen Gemeinschaft als „Höhlenbewohner“ etabliert hatten, erhebliches Aufsehen erregt und das Einschreiten des Magsitrats veranlaßt hatte, Dr. med. Heinrich Goldberg, war dieser Tage vor der Strafkammer wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Er trat in der Kostümierung eines Naturmenschen – in blusenartigem Hemd, mit Sandalen an den unbekleideten Füßen und langem, bis auf die Schultern herabwallendem Haupthaar, wie man ihn ja oft genug in den Straßen Mariendorfs gesehen hat – vor die Richter. Der Angeklagte, der sich als Antimilitarist, Pazifist und Altruist bezeichnete und versicherte, daß er sich stets nur von rein ideellen beweggründen leiten lasse, ist seit dem Jahre 1905 Arzt. Er hatte in Hohenschönhausen eine Privatklinik für Frauen. Er soll hunderte von Operationen dort ausgeführt und in den Kreisen der Patientinnen sich großer Beliebtheit erfreut haben, da er von unbemittelten nie Honorar zu nehmen pflegte. Vor einiger Zeit ist er wegen Vergehens gegen den § 218 (Abtreibung) zu vierzehn Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hat ein höchst abenteuerliches Leben geführt. Seitdem er sich von seiner Frau getrennt hat, war er einige Zeit in Amerika und in England, wo er bei Ausbruch des Krieges interniert wurde und über drei Jahre im Gefangenschaft zubrachte. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland hat der zum Einsiedler gewordenen Mann sich ganz seinen philantropischen“ Ideen hingegeben und die erwähnte Gemeinschaft gegründet, die kommunistischen Idealen huldigt. In Verfolgung dieser Ideen hat er in Spreenhagen einen kommunistischen Arbeitsbetrieb eingerichtet. Es wurde ihm zur Last gelegt, im Jahre 1911 den Tod zweier Frauen, die er wegen eines Leidens behandelte, durch Vernachlässigung der ärztlichen Sorgfalt verschuldet zu haben. Die Sache hat erst jetzt zur Aburteilung gelangen können, da der Angeklagte bisher unauffindbar war.(?) Dabei konnte man ihn im vorigen Jahr fast tagtäglich in Mariendorf sehen!) Die von den ärztlichen Sachverständigen abgegebenen Gutachten waren für den Angeklagten belastend. Ein psychatrischer Gutachter erklärte, daß der Angeklagte ein sehr gebildeter, aber sehr anomaler Mensch sei, jedoch nicht als geisteskrank gelten können. Das gericht kam zu der Überzeugung, daß der Angeklagte durch leichtfertige Operationen zwei Menschenleben vernichtet habe, und verurteilte ihn zu zwei Jahren Gefängnis bei sofortiger Verhaftung.
Dank an den Berliner Historiker Matthias Heisig für die Übermittlung des Artikels. Dieser Artikel, einer von drei Zeitungsausschnitten, die uns Matthias Heisig zukommen ließ, enthalten sehr wichtige Hinweise auf weitere Quellen.
Infos zum Artikel
Zeitung: Tempelhof Mariendorfer Zeitung
Erscheinungsdatum: 25. Oktober 1921
Nummer: unbekannt
Autor: unbekannt
Überschrift: Ein Mariendorfer Weltverbesserer zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt
Thema: Ein Gerichtsreporter berichtet über den Prozess und das Urteil gegen Heinrich Goldberg anläßlich eines Todesfalles bei einer Abtreibung